Beitragsordnung 2013
1. Mit der Abgabe der Eintrittserklärung verpflichtet sich das Mitglied, die Beiträge pünktlich entsprechend dieser Ordnung zu entrichten.
2. Die Beitragszahlung erfolgt jährlich und per Lastschrifteinzug durch den ASV Dresden-West e.V. Gemäß dem Beschluss in der Mitgliederversammlung vom 20.06.2006 werden die Beiträge jeweils zum 01.03. des laufenden Jahres vom Konto des Mitgliedes abgebucht.
3. Für jedes Mitglied muss dem Schatzmeister des ASV Dresden-West e.V. eine Eintrittserklärung mit der Angabe des Eintrittstages vorliegen. Diese Erklärung ist Grundlage für die Zahlung der Unfallversicherung an den Kreissportbund Dresden e.V..
4. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 10,00 €. Sie kann für jedes neue Geschäftsjahr auf Beschluss der Mitgliederversammlung verändert werden.
5. Die Jahresbeiträge für aktive Mitglieder betragen:
Beitragsgruppe I: | Schüler, Azubis, Studenten | 30,00€ |
Beitragsgruppe II: | Rentner , Empfänger von Lohnersatzleistung (Nachweis über diesen Zeitraum erforderlich) | 60,00 € |
Beitragsgruppe III: | Berufstätige | 78,00 € |
Beitragsgruppe IV: | passive Mitglieder, Förderer | 10,00 € |
6. In sozialen Härtefällen entscheidet der Vorstand auf Beitragsminderung.
7. Passive Mitglieder können Sponsoren, Förderer oder Mitglieder sein, die sportlich nicht mehr aktiv sind, aber weiterhin für den Verein wirken.
8. Förderer sind Bürger, die den Vereinssport gemeinnützig unterstützen. Art und Weise der Unterstützung legt er selbst fest.
9. Über die Verwendung von Förder- und Sponsorengeldern entscheidet der Vorstand.
10. Für die erfolgreiche Werbung von Förderern und Sponsoren kann den Sektionen ein prozentualer Anreiz gewährt werden.
Jörg Schneeweiß
Schatzmeister